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Konzept

zur ambulanten Betreuung von Menschen mit Demenz und anderen
gerontopsychiatrischen Veränderungen in einer Wohngemeinschaft

 

Inhalt

1. Einführung
1.1. Allgemeines
1.2. Konzept des Erwin Böhm
2. Die Wohngemeinschaft als selbstorganisierte Wohn- und Lebensform
2.1. Motivation für den Einzug in die Wohngemeinschaft
2.2. Merkmale der selbst organisierten Wohn- und Lebensform
2.3. Auftragsgemeinschaft
2.4. Räumlichkeiten
2.5. Alltagsgestaltung
2.6. Einzug eines neuen Mitgliedes in die Wohngemeinschaft
3. Personaleinsatz, Leistungen, Kooperationspartner
3.1. Eichhörnchen e.V.
3.2. Ambulanter Pflegedienst
3.3. Weitere Kooperationspartner
4. Finanzierung
4.1. Miet- und Betriebskosten
4.2. Haushaltsgeld
4.3. Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege
4.4. Investitionskosten
5. Qualitätssicherung

 

(Anlage: Vereinbarung Auftragsgemeinschaft)

 

 

1. Einführung

1.1. Allgemeines

Mit der zunehmenden Zahl älterer Menschen wächst auch die Zahl der an Demenz erkrankten Menschen. Fachkreise prognostizieren bis 2040 eine Verdoppelung der Betroffenen. Mit der bei Demenz typischen Abnahme der Alltagskompetenz erhöht sich der Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf bei den Menschen oft drastisch.

 

Nicht nur vor diesem Hintergrund suchte die Pflegestation Jager GmbH seit ca. 2000 nach neuen Möglichkeiten der Pflege und Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen als Alternative zum eigenen Zuhause und zur Unterbringung in Pflegeheimen. So entstand 2002 die Wohngemeinschaft „Waldhaus“, 2004 die WG „Fürstenwalde“, 2005 die WG „Ahornallee“ und 2006 die WG „Friedrichstraße“.

 

1.2. Konzept des Prof. Erwin Böhm

Der Verstand geht, aber die Gefühle bleiben!
Professor Erwin Böhm hat mit seinem Modell einen ganzheitlichen und äußerst praxisorientierten Ansatz durch die intensive Auseinandersetzung mit der Gefühlsbiographie der Betroffenen für die Geriatrie und Gerontopsychiatrie geschaffen.

 

Alten Menschen Dinge abnehmen, die sie nicht mehr allein leisten können: So wird heutzutage meist Altenpflege betrieben. Doch es birgt auch Nachteile, verlernte Alltagskompetenzen auszugleichen. Viele Betroffene werden in die direkte Passivität und Teilnahmslosigkeit "hinein betreut" und verlieren als Folge ihre Lebenskraft.


Prof. Erwin Böhm bemerkte das und wollte ihnen die Aktivitäten wieder zurückgeben, sie damit wieder aktiv am Leben teilhaben lassen. Dabei bemerkte er, dass nur Tätigkeiten, welche die Bewohner früher schon mal ausgeübt hatten, wieder abgerufen werden konnten. Wichtig war es also, über Biographiearbeit die Aktivitäten zu finden, die den Menschen von früher bekannt waren und ein Motiv für sie bildeten, wieder aktiv zu werden. Er entwarf ein Reaktivierungsmodell, in dem Patienten bzw. Bewohner wieder selbst die Tätigkeiten des Alltags verrichten sollten.

 

Böhm stellt in seinem Modell heraus, dass es wichtig sei, die Normalität der Menschen herzustellen. Eine Person, die sich ihr Leben lang nur einmal in einer Woche gewaschen habe, verstehe nicht, warum die Schwester wolle, dass sie nun täglich dusche. Ihre Normalität sei anders. Wichtig sei es deshalb, sich nach der Normalität der Bewohner zu richten und nicht das Hygienebedürfnis der Pflegekraft zu befriedigen.

 

Oberstes Ziel ist die psychische Wiederbelebung ("Reaktivierung") des alten Menschen, die maximale Förderung seiner noch vorhandenen Ressourcen und die Anerkennung seiner psychobiographisch gewachsenen Identität.


Wichtig ist es deshalb, sich vorrangig nach der biographisch gewachsenen Normalität und Identität der Bewohner zu richten statt nach den Bedürfnissen des Pflegepersonals.

 

Die Anwendung des Psychobiographischen Pflegemodells lässt grundsätzlich eine Reaktivierung, d.h. eine deutliche Verbesserung des psychischen Zustandes des dementen Menschen zu, indem sie die Demenz nicht als organisches, sondern als psychobiografisch interpretierbares Problem sieht. Der demenzkranke Mensch bleibt in seinem Gefühl erreichbar. Durch aus der individuellen und der kollektiven Biographie abgeleitete Schlüsselreize kann die Lebensenergie wieder entfacht werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, das die Bewohner in den von uns unterstützen Wohngemeinschaften im Durchschnitt 6 bis 10 Jahre wohnen.


2. Die Wohngemeinschaft als selbstorganisierte Wohn- und Lebensform

2.1. Motivation für den Einzug in die Wohngemeinschaft

Die Mehrzahl der an Demenz Erkranken (ca. 60%) wird zu Hause von ihren Angehörigen umsorgt und betreut, teilweise mit Unterstützung ambulanter Pflegdienste. Zwar möchten die meisten Menschen so lange wie möglich zu Hause leben, jedoch kann dieses nur bei einigen von ihnen dauerhaft gewährleistet werden. Bei vielen Betroffenen muss schließlich eine andere Lebens- und Betreuungsform gefunden werden, weil die Angehörigen mit der Zeit durch die dauerhafte Verantwortung und Belastung überfordert sind. Meist wird dann ein Platz in einem Pflegeheim gesucht und mit mehr oder weniger gutem Gewissens der Umzug gestaltet.

 

Im Heimalltag finden Demenzkranke oft nicht die geeignete oder ausreichende Zuwendung. Diese benötigen sie aber dringend, um in ihrer eigenen kleinen Welt einen würdevollen und lebenswerten Alltag zu leben. Infolgedessen reagieren sie oft mit Rückzug, werden depressiv, nehmen stark an Gewicht zu oder werden teilnahmslos.


Die sogenannte aktivierende Pflege und die gut gemeinte Integration der Bewohner in tägliche Handlungsabläufe scheitern in großen Heimen oft am Personalmangel, unsinnigen Vorschriften (z. Bsp. Hygiene) und fehlender Normalität (z. Bsp. Küche, keine Aktivitäten).

 

Die von uns betreuten Wohngemeinschaften stellen hierzu mit ihrer familienähnlichen Struktur und der an „Normalität“ orientierten Organisation des Tagesablaufs eine gelungene Alternative dar.


2.2. Merkmale der selbst organisierten Wohn(- und Lebens)form

Für das Zusammenleben in der Wohngemeinschaft sind sich die Mitglieder über folgende Merkmale einig:
- Der individuelle Wohnraum ist die Privatsphäre des Mieters mit allen rechtlichen Konsequenzen
- Die Gemeinschaftsräume stehen allen Mitgliedern der Wohngemeinschaft gemeinschaftlich zur Verfügung
- Gäste der Mitglieder sind jederzeit willkommen
- Auf Wunsch kann ein Mitglied Teile der Gemeinschaftsflächen nach entsprechender Absprache einzeln nutzen (z.B. bei Feiern mit Angehörigen und Freunden)
- Gäste aus dem weiteren sozialen Umfeld dürfen den Wohnraum nur mit Zustimmung der Mitglieder und/oder ihrer gesetzlichen Vertreter betreten; zu diesen Gästen aus dem weiteren Umfeld zählen auch die beauftragten Dienstleister.

Die Wohngemeinschaft oder deren rechtliche Vertreter beauftragt gemeinschaftlich eine Person, die allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten verrichtet oder hauswirtschaftliche Unterstützung leistet.


2.3. Auftragsgemeinschaft

Ein zentraler Punkt der ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist das Vorhandensein engagierter Angehöriger und gesetzlicher Betreuer. Um als Gemeinschaft nach innen und außen handlungsfähig zu sein, haben sie sich formal zu einer Auftragsgemeinschaft (GbR) zusammen geschlossen.


Wie in der ambulanten Pflege im Privathaushalt des Patienten/Bewohners trifft hier nun die Auftragsgemeinschaft Entscheidungen über:


 Wer Pflege und Betreuung bereitstellt (sowie Wahl anderer Kooperationspartner)
 Mit wem die WG geteilt wird (Neuein- oder auch Auszug)
 Anschaffung und Verbleib gemeinschaftlich finanzierter und genutzter Gegenstände
 Umgang mit Geschenken
 Was gegessen und getrunken wird (Kochen, Catering z. Bsp.)
 Tagesgestaltung
 Werterhaltung, Renovierung und Ausstattung der Gemeinschaftsräume

 

(Anlage Muster Vereinbarung Auftragsgemeinschaft)

 

Durch diese Vereinbarung besteht ordnungsrechtlich kein Schutzbedürfnis des Einzelnen, weil dieses durch die Gemeinschaft selbst ausgeübt wird. Die tatsächliche Nutzung der Wahlfreiheit z. Bsp. des Pflegedienstes wird durch die Wahrung der Rechte der Auftragsgemeinschaft sichergestellt. Die Auftragsgemeinschaft wählt einen Sprecher, um den Aufgabenkreis und in welchem Rahmen regelmäßige oder anlassbezogene Zusammenkünfte stattfinden sollen, festzulegen. Diese konstituierenden Treffen werden durch den Eichhörnchen e.V. initiiert. Weder Vermieter noch Dienstanbieter sind Mitglied der Auftragsgemeinschaft.

 

Die Auftragsgemeinschaft ist stets daran interessiert, eine möglichst hohe Kosten- und Leistungseffizienz für jeden Einzelnen sowie für die Gemeinschaft sicher zu stellen. Deshalb verständigte sich die Auftragsgemeinschaft im Rahmen ihres kollektiven Wahlrechts darauf, dass alle Mitglieder dieselben Dienstleister (insbesondere betrifft das auch die Wahl des Pflegedienstes) beauftragen.


Für den Fall, dass sich einzelne Mitglieder z. Bsp. für einen anderen Pflegedienst entscheiden wollen, können sie dies im Rahmen der Auftragsgemeinschaft anregen. Der Mehrheitsentscheidung über die Wahl des Pflegedienstanbieters jedoch müssen sie sich unterwerfen.


2.4. Räumlichkeiten

Eine Gemeinschaft von mindestens drei bis maximal zwölf Bewohnern auch Menschen, welche in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, ab Pflegegrad 1, leben je nach Größe der Wohnung/des Hauses, wie früher die Großfamilie, gemeinsam unter einem Dach zusammen.

 

Jeder Bewohner/in hat sein/ihr eigenes Zimmer, das nach den eigenen individuellen Vorstellungen eingerichtet und gestaltet werden kann. In den Zimmern herrscht die Ordnungsstruktur des einzelnen Bewohners, sie wird vom Pflegeteam respektiert. Um den Bezug zur Person zu fördern, sind sie mit den eigenen lieb gewonnenen Möbeln, Bildern, Fotos der Familie oder weiteren Gegenständen, die an das „Gestern“ erinnern, ausgestattet. An den Zimmertüren ist zur besseren Orientierung entweder ein Foto und/oder der Name des Bewohners oder ein Symbol der Wahl angebracht.

 

In jeder Wohngemeinschaft gibt es eine Gemeinschaftsküche mit Öffnung zum gemeinsamen Wohn- und Esszimmer, welches das Zentrum der Wohnung bildet und jedem ein Gefühl von Geborgenheit und Gemeinschaft vermittelt. Durch die Verbindung beider Räume wird ermöglicht, dass jede/r Bewohner/in die häuslichen Verrichtungen beobachten, nachvollziehen oder sich an ihnen beteiligen kann.

Alle Sanitärräume sind Gemeinschaftsräume und mit den nötigen Hilfsmitteln ausgestattet, um eine möglichst selbständige Hygiene und Körperpflege zu gewährleisten. Weitere Gemeinschaftsflächen sind Terrasse bzw. ein großer Garten und diverse Nebenräume, u. a mit Waschmaschine und Trockner.
Die Küche, der Sanitärbereich und der Aufenthaltsraum können jederzeit allein oder gemeinsam genutzt werden.


2.5. Alltagsgestaltung

Die Eigenständigkeit der Bewohner ist wichtig. Deshalb orientieren sich die Tagesabläufe an deren bekannten Tagesstrukturen der Lebensgeschichte. Wer gern lange schläft, tut es. Alle Bewohner beteiligen sich im Haushalt und helfen je nach ihren Fähigkeiten. Zur Sicherung des gemeinschaftlichen Zusammenlebens ist die Mitarbeit und Unterstützung der Angehörigen von großer Bedeutung.

 

In der Gemeinschaft kann der Einzelne durch Hilfe der Gruppe und des Pflegeteams erlernte soziale Verhaltensmuster, ein Betätigungsfeld und die Bestätigung seiner Person und seiner Leistung (wieder) finden. Ihr/sein Leben erhält wieder einen Inhalt und sie/er findet einen neuen Platz in dieser Welt.

 

Für die Pflege und Betreuung steht ein Team geeigneter Pflegekräfte zur Seite, auch als Verbindung zur realen Welt. Aus den einzelnen Pflegeverträgen bilden sich Synergien, welche im Tagesablauf genutzt werden. Zudem nutzen wir verschiedene Formen der Freiwilligenarbeit und Unterstützung durch Angehörige, die alle unter "einem Dach" wirken. Eine Isolation des Einzelnen kann so unterbunden werden.

 

In den Wohnküchen wird zum Beispiel gekocht, gebacken, gespielt, es werden Geschichten erzählt oder kleine Unternehmungen geplant. Jeder Mitbewohner wird animiert, seinen Möglichkeiten entsprechend einen Teil zum gemeinschaftlichen Leben beizutragen, seine Normalität zu leben. Auf diese Weise fühlen sie sich gebraucht, bleiben körperlich aktiv und geistig fit.

 

Zur Pflege dementiell erkrankter Menschen werden Geduld und Ruhe benötigt, vor allem wenn die Abläufe nicht gleich koordiniert bzw. umgesetzt werden können. Selbstständigkeit wird gefördert. Helfend greifen Pflegekräfte ein, wenn Signale gegeben werden, die eine Verunsicherung, Überforderung oder Angst des Bewohners anzeigen.

Über die Ebene der Erinnerung und Emotionen sowie durch ständiges Üben /Tun sollen die in Vergessenheit geratenen alltäglichen Abläufe wieder neu gefördert werden. Die Bewohner beteiligen sich an den täglichen Hausarbeiten, wie z.B. Beteiligung am Speisenplan, Tischdecken, Essensvorbereitungen usw.
So ist der gemeinsame pünktliche Mittagstisch z. B. genauso möglich, wie ein späteres Frühstück. Bei der Zubereitung der Mahlzeiten wird auch auf bekannte Speisen/Rezepte von früher zurückgegriffen, um so Erinnerungen und Emotionen zu wecken.

 

Jede/r Bewohner/in wird mit all ihren/seinen Stärken und Schwächen akzeptiert. Das Recht auf Privatheit ist gerade im Gemeinschaftsleben sehr wichtig. So werden z. B. der Wunsch nach Ruhe und Rückzug unbedingt erfüllt und respektiert.


2.6. Einzug eines neuen Mitgliedes in die Wohngemeinschaft

Über den Eintritt eines neuen Mitglieds in die Wohngemeinschaft entscheidet der Vermieter im Einvernehmen mit der Auftragsgemeinschaft.
Bei Interesse zum Einzug in die Wohngemeinschaft ergibt sich folgendes Procedere:


Der Interessent wendet sich an den Vermieter (Eichhörnchen e.V., nicht Pflegedienst). Ist kein Platz frei, nimmt der Vermieter den Interessenten in eine Warteliste auf. Die Rangfolge ergibt sich aus der zeitlichen Reihenfolge der Aufnahme. Dann erfolgt eine Einladung durch die Gemeinschaft, um sich gegenseitig kennen zu lernen. Bedingungen und Pflichten werden vorgestellt, die an einen Einzug in die WG gebunden sind. Der WG-Platz kann besichtigt werden. Auf Wunsch kann Probewohnen vereinbart werden. Bei Einigkeit von Vermieter, Auftragsgemeinschaft und der am Einzug interessierten Person kann schließlich der Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen werden. Der Mietvertrag ist gleichzeitig an den Beitritt zur Auftragsgemeinschaft gekoppelt.

 

3. Leistungen, Kooperationspartner, Personaleinsatz

3.1. Eichhörnchen e.V.

Der Verein verfolgt das Ziel, Isolation älterer Menschen zu vermeiden, Angebote für die Abwechslung im Alltag zu gestalten und pflege- und hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen.
Im 14- tägigen Rhythmus treffen sich interessierte Senioren zum Kaffeeklatsch in den Vereinsräumen. Zudem werden Busfahrten, Dampferfahrten und Feste organisiert.

 

Der Eichhörnchen e.V. hat mit dem Eigentümer des Hauses einen Hauptmietvertrag abgeschlossen, der die Untervermietung für Demenzerkrankte zum Wohnen in einer Wohngemeinschaft ausdrücklich regelt. Jedes einzelne Mitglied der Wohngemeinschaft schließt mit dem Eichhörnchen e.V. als Vermieter der Immobilie einen Mietvertrag ab, der die Nutzung individuellen Wohnraums sowie die Nutzung von Gemeinschaftsflächen berücksichtigt. Insofern genießen die Bewohner üblichen mietrechtlichen Schutz, wie jeder Mieter.
Dem Bewohner bzw. gesetzlichem Betreuer werden entsprechende Schlüssel für Haus und Wohnraum ausgehändigt.


3.2. Ambulanter Pflegedienst

Die Wohngemeinschaft stellt keine Organisationsform (Einrichtung) eines Pflegedienstes dar, sondern ist als Wohn- und Lebensform ihrer Mitglieder zu verstehen. Die ambulante Betreuung und Pflege von Menschen in einer Wohngemeinschaft ist hinsichtlich Leistungsqualität, Leistungsarten sowie Leistungsfinanzierung somit strukturell identisch mit dem Angebot der häuslichen Pflege im Einzelhaushalt zu Hause.

 

Sie umfasst alle Leistungen aus den Bereichen Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Steuerung der Pflege- und Betreuungsprozesse, Alltagsbegleitung und sozialer Betreuung. Dabei wird keine Vollversorgung analog einer vollstationären Pflege gewährt. Alle angebotenen Leistungen werden je nach Bedarf zur Verfügung gestellt. Die Versorgung ist erst durch die aktive Einbindung der einzelnen Bewohner und ihres sozialen Umfeldes möglich.

 

Über die Unterstützung des persönlichen sozialen Umfelds hinaus, welches sich sowohl bezogen auf das einzelne Mitglied als auch insgesamt auf die Gemeinschaft äußerst wünschenswert und zudem kostensenkend auswirken kann, nehmen die Mitglieder der Wohngemeinschaft Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch. Über den genauen Umfang entscheidet der/die Bewohner/in bzw. der Betreuer/Angehörige.

 

Art und Umfang der Leistungserbringung ergeben sich schließlich aus dem tatsächlichen Hilfebedarf, der im Rahmen der Maßnahmenplanung unter Einbeziehung der Mitglieder und ihres persönlichen sozialen Umfelds ermittelt wird.

 

Der Personaleinsatz des ambulanten Pflegedienstes leitet sich aus den individuellen Pflegeverträgen und Synergien der Mitglieder der Wohngemeinschaft ab. In der Regel ist nachts ein Mitarbeiter präsent.

Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Beziehungsgestaltung wurde die „Bezugspflege“ als Pflegesystem ausgewählt. Jedem Mitglied der Wohngemeinschaft ist somit eine Pflegekraft als feste Bezugsperson zugeordnet. Die Bezugspflegekraft wendet bei Bedarf an eine Pflegefachkraft, die dann geeignete Prozesse einleitet und steuert (z. Bsp. Weitergabe an PDL, Arzt, Angehörige).

 

Die Mitglieder der Wohngemeinschaft zahlen den laut Vereinbarung festgesetzten monatlichen Betrag ein, aus dem dann der Einkauf von gemeinschaftlichen Verbrauchsgütern (Lebensmitteln/Putzmitteln u. ä.) erfolgt. Auch über die Verwendung dieser gemeinsamen Mittel erfolgt die Kontrolle im Rahmen der Auftragsgemeinschaft. Einmal jährlich wird die Kasse zur Entlastung der letzten Jahresabrechnung der Auftragsgemeinschaft vorgelegt, um das Jahr abzuschließen.


3.3. Weitere Kooperationspartner

Innerhalb der Wohn- und Auftragsgemeinschaft wird freie Wahlmöglichkeit für Leistungserbringer wie Pflegedienst, Ärzte, Fachärzte, Therapeuten, Apotheke usw. gewahrt.


4. Finanzierung

4.1. Miet- und Betriebskosten

Die Mietkosten jedes einzelnen Mitglieds ergeben sich aus der Fläche des persönlich genutzten Wohnraums sowie anteilig aus den gemeinschaftlich genutzten Wohnflächen. Mietnebenkosten ergeben sich je nach Berechnungsgrundlage aus Verbrauchs- und/oder Flächenanteilen.

Die Miete ist an den Eichhörnchen e.V. als Vermieter zu entrichten. Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt jährlich nachträglich. Vor Einzug ist eine Kaution über drei Nettokaltmieten zu hinterlegen.

Die Anmeldung und Kosten der GEZ, Hausratversicherung sowie ggf. Telefon obliegt jedem Bewohner/Betreuer selbst.


4.2. Haushaltsgeld

Jeder Bewohner hat monatlich eine Haushaltspauschale für Speisen, Getränke, Reinigungsmittel, allgemeinen Hygienebedarf, Hausrat, Einkauf usw. zu entrichten.
Nichtverbrauchtes Haushaltsgeld kommt als Ansparungsrücklagenbildung in eine Rücklagenkasse, um davon gemeinsame größere Anschaffungen, Reparaturen usw. zu bezahlen.
Mit der Verwaltung der Haushaltskasse ist die Präsenskraft beauftragt.


4.3. Pflege, Betreuung und medizinische Behandlungspflege

Auf Grundlage individueller und am jeweiligen aktuellen Pflegebedarf des Bewohners ausgerichteten Pflegevertrages werden die Kosten für Pflege und Betreuung mit der Pflegeversicherung als Sachleistung oder als Kombileistung abgerechnet.


Die sich vor dem Hintergrund des individuellen Leistungsbedarfs ergebenden Mehrkosten über den Sachleistungshöchstbetrag haben die Mitglieder in Eigenleistung zu tragen. Im Falle der Bedürftigkeit der Mitglieder können Leistungen im Sinne der §§ 61 ff. und § 65 SGB XII beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt werden.

 

Alle notwenigen und ärztlich verordneten Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (z. Bsp. Richten und Verabreichen von Medikamenten, Verbandwechsel usw. werden – genau wie zu Hause auch - von der Krankenkasse getragen.


4.4. Investitionskosten

Analog zur Pflege und Betreuung im privaten Einzelhaushalt haben alle Bewohner der Wohngemeinschaften Investitionskosten in Höhe von derzeit 5% der Gesamtpflegekosten an den Pflegedienst zu entrichten.


5. Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung in den Wohngemeinschaften entspricht allen Anforderungen des ambulanten Pflegedienstes und bezieht sich auf die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Wichtigstes Arbeitsmittel ist das Qualitätshandbuch. Dieses steht als Grundlage für die Qualitätssicherung allen Mitarbeitern in den Wohngemeinschaften jederzeit zur Verfügung.

 

Um Ideen zur Verbesserung oder auch Beschwerden zeitnah und bei Bedarf anonym an den Pflegedienst weiterzuleiten, befindet sich in den Wohngemeinschaften ein speziell dafür vorgesehener Briefkasten. Entsprechend der Verfahrensanweisung „Beschwerdemanagement“ erfolgt die Bearbeitung.

 

Pflegevisiten werden bei den Bewohnern der Wohngemeinschaften mindestens einmal pro Jahr bzw. anlassbezogen durchgeführt und entsprechend der Vorgaben aus der Verfahrensanweisung ausgewertet.

 

Die verantwortliche Pflegedienstleitung steht als fester Ansprechpartner allen Wohngemeinschaften zur Verfügung. Sie ist regelmäßig mindestens einmal wöchentlich persönlich in jeder WG vor Ort.

Der Informationsaustausch mit den Angehörigen unserer Bewohner hat bei uns unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen zur Schweigepflicht einen sehr hohen Stellenwert. In erster Linie erfolgt dieser über die zuständige Bezugspflegekraft, die bei Bedarf eine Pflegefachkraft bzw. die Pflegedienstleitung hinzu zieht.

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